klatschende Doktorandinnen und Doktoranden im Publikum
Foto: Ines Janas

Ende in Sicht - den Promotionsabschluss vorbereiten

Fertigwerden - aber wie?

Motiviert bleiben: Kollaborative Arbeitszeiten und Disputationstraining

Formalitäten: Eröffnung des Promotionsverfahrens im Zentralen Prüfungsamt

Für die offizielle Abgabe der Dissertation stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Zentralen Prüfungsamt der Universität.

Der Ablauf des offiziellen Promotionsverfahrens ist in der Promotionsordnung der Universität Konstanz geregelt. Es enthält Schritte und Fristen, wie u.a. zu Antrag und Abgabe der Dissertation, Erstellung der Gutachten durch die Gutachterinnen und Gutachter, Auslage der Dissertation/Gutachten (2 Wochen) nach Vorlage aller Gutachten, mündliche Prüfung.

Für das gesamte Verfahren bis zur mündlichen Prüfung planen Sie am besten mehrere Monate ein.

Grundsätzlich müssen Promovierende in einem Promotionsstudiengang bis zur letzten Prüfungsleistung (in der Regel = mündliche Prüfung) immatrikuliert sein.

Wichtig:

SPÄTESTENS acht Wochen vor Abgabe des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens einen persönlichen Beratungstermin mit dem Zentralen Prüfungsamt vereinbaren!

Zuständigkeit Promotionsverfahren: Zentrales Prüfungsamt

Zuständigkeit Promotionsverfahren/Zentrales Prüfungsamt: Frau Matzner

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Hier finden Sie das Antragsformular und eine Liste der Unterlagen, die zusammen mit dem Antrag vollständig einreicht werden müssen.
Achtung: Schauen Sie sich die Liste frühzeitig an, um Zeit zu haben, die Unterlagen vorzubereiten. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.

Akademischer Titel

In den Politikwissenschaften besteht die Möglichkeit, zwischen dem Doktor der Sozialwissenschaften (Dr. rer. soc.) und dem Doktor der Politik- und Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. pol.) auszuwählen. In der Regel wird der "Dr. rer. soc." verliehen. Auf Antrag kann  auch der Titel "Dr. rer. pol." verliehen werden. Bitte besprechen Sie die Vor- und Nachteile mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin. Die potentiell wählbaren akademischen Titel sind in der Promotionsordnung der GSBS verankert. Im "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" wird der angestrebte akademische Titel ausgewählt.

Zeitplanung und Fristen

Die Promotionsordnung sieht verbindliche Fristen vor, z.B. für die Auslage der Dissertation und Gutachten (2 Wochen). Die mündliche Prüfung kann frühestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslagefrist erfolgen, spätestens acht Wochen danach.

Grundsätzliche Empfehlung für die zeitliche Planung des Abschlusses des Promotionsverfahrens:

Abschluss im Wintersemester (Mitte Feb): Antrag Anfang Oktober
Abschluss im Sommersemester (Ende Juli): Antrag Anfang April

Promotionsurkunde in englischer Sprache

Die Universität stellt die Promotionsurkunde in deutscher Sprache aus. Auf Antrag können Sie auch eine Fassung der Promotionsurkunde in englischer Sprache erhalten.

Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Staatsangehörige

Wenn Sie als Drittstaatler*in einen Aufenthaltstitel zur Promotion besitzen, ist es am besten, wenn Sie den Aufenthaltstitel bis zur mündlichen Prüfung sichern. Alternativ ist auch eine erneute Anreise zur mündlichen Prüfung möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Welcome Centre.

Finanzielle Hilfen während der Abschlussphase

Bitte beachten:

Kosten, die ausschließlich für die Qualifizierungsarbeit/Dissertation entstehen, wie z.B. Druckkosten, müssen privat getragen werden. Eine Kostenübernahme aus Clustermitteln ist leider nicht möglich.

Der nächste Schritt: Bewerbungsstrategien und Bewerbungsunterlagen

Studentin in Seminardiskussion
Studentin in Seminardiskussion

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